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Überbuchung: Welche Rechte haben Sie und wie können Sie entschädigt werden?

Rechte überbuchte Flüge Fluggastrechte
© Pixabay – Gerd Altmann

Sie haben Ihr Flugticket gebucht und freuen sich auf Ihre Reise. Doch am Flughafen wird Ihnen mitgeteilt, dass Sie mit der Airline nicht mitfliegen können, weil der Flug überbucht wurde. Viele Airlines verkaufen mehr Tickets, als sie eigentlich zur Verfügung haben. Sie gehen davon aus, dass meistens einige Fluggäste nicht erscheinen. Doch falls alle erscheinen und nicht genug Platz ist, welche Rechte haben Sie dann als Fluggast bei einem überbuchten Flug? Das können Sie in diesem Artikel erfahren.

Meistens versuchen die Airlines, Fluggäste zum Umbuchen auf einen anderen Flug zu überreden. Es kann aber immer sein, dass das nicht klappt und es dann an den nötigen Plätzen zur Beförderung fehlt. Wenn Sie Glück haben, werden Sie einfach in die Business Class hochgestuft, falls dort noch Plätze frei sind. Aber das ist nicht immer der Fall. Dann ist es wichtig zu wissen, worauf man Anspruch hat.

In welchen Fällen gelten Ihre Rechte als Fluggast?

Bevor wir uns genauer ansehen, worauf Sie Anspruch haben, gehen wir zunächst einmal auf die rechtlichen Grundlagen ein. Die Gesetze sind auf EU-Grundlage, Ihre Rechte beziehen sich hier auf das EU-Fluggastrecht mit der Verordnung Nr. 261/2004, das seit 2004 in Kraft ist und unter anderem auch Entschädigungen bei Überbuchungen regelt. Was ist also nötig, damit Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben und welche weiteren Rechte haben Sie?

Ein wichtiger Punkt ist, dass Sie von Ihrer Seite aus alles richtig gemacht haben. Das heißt, Sie müssen nachweisen können, dass Sie rechtzeitig am Flughafen waren und pünktlich eingecheckt haben. Es ist also wichtig, dass Sie für den Flug ein gültiges Ticket haben. Für die spätere Beantragung der Entschädigung müssen Sie dieses auch unbedingt aufheben.

Damit Sie Ihre Rechte in Hinblick auf das EU-Fluggastrecht geltend machen können, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Entweder ist der Startflughafen für Ihre Reise in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (aus welchem Land die Airline ist, ist hierbei irrelevant). Oder der überbuchte Flug würde innerhalb der EU landen. In diesem Fall spielt der Sitz der Fluggesellschaft jedoch eine Rolle, denn er muss sich in der EU befinden.

Welche Rechte hat man bei überbuchten Flügen?

Es gibt eine breite Palette an Fluggastrechten, wenn Sie von einem überbuchten Flug betroffen sind. Sehen wir uns hier die einzelnen Szenarien genauer an. Sollten Sie alle bereits beschriebenen Herausforderungen der EU-Fluggastrechteordnung erfüllt und rechtzeitig eingecheckt haben, sind vor allem zwei Szenarien für Sie relevant.

Wir haben bereits gesagt, dass die Airline normalerweise versucht, Fluggäste zu überreden, freiwillig auf den Flug zu verzichten, wenn nicht genug Sitzplätze für alle eingecheckten Personen verfügbar sind. Sie versuchen dann, Ihnen für die Umstände interessante Zusatzprämien wie Gutscheine für den Flughafen, Bonusmeilen oder Ähnliches zu geben. Hierbei spricht man von einer freiwilligen Nichtbeförderung. Worauf Sie hier dann genau Anspruch haben, sehen wir uns später noch im Detail an.

Der zweite Fall ist die unfreiwillige Nichtbeförderung. Der Name beschreibt eigentlich schon klar, war gemeint ist. Sie bestehen darauf, Ihren gebuchten Flug antreten zu können, die Fluggesellschaft verweigert dies aber aufgrund der Überbuchung und dem damit einhergehenden Sitzplatzmangel. Auch dieses Szenario sehen wir uns noch genauer an.

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Freiwillige Nichtbeförderung

Die Fluggesellschaften tun oft alles, um eine freiwillige Nichtbeförderung durchzusetzen, da dies für die Airline häufig günstiger ist. Das heißt, Sie treten Ihren gebuchten (und überbuchten) und eingecheckten Flug freiwillig nicht an.

Sie haben dann die Wahl zwischen drei verschiedenen Optionen. Sie können sich die Kosten für Ihren Flug zurückerstatten lassen, die Airline stellt Ihnen eine alternative Beförderung zur Verfügung oder Ihre Rückkehr zum Ursprungsort wird finanziert.

Es lohnt sich hier immer genau, die einzelne Situation zu prüfen. Wenn Sie sich Ihren Flug zurückerstatten lassen und selbst einen neuen buchen, kann sich das lohnen, wenn Sie einen viel günstigeren Flug finden und die verlängerte Reisezeit in Kauf nehmen. Es hängt dann davon ab, ob die kurzfristig neuen gebuchten Flüge günstiger oder teurer sind. Bei einer Rückerstattung muss die Airline Ihnen das Geld innerhalb von 7 Tagen zurücküberweisen oder Ihnen das Geld direkt bar am Schalter auszahlen. Falls Sie gerade an einem Flughafen sind, an dem Sie nur umsteigen wollten, muss die Airline auch die Kosten für die Rückkehr zum Startflughafen übernehmen. Je nachdem, welche Angebote Ihnen die Fluggesellschaft zusätzlich macht, kann sich das lohnen oder nicht.

Wenn Sie nicht zum Startflughafen zurückkehren oder selbst ein neues Ticket buchen möchten, können Sie auch auf eine alternative Beförderung bestehen. Dann muss Ihnen der nächste, frühestmögliche Flug zu Ihrem Reiseziel zur Verfügung gestellt werden. Es ist hierbei irrelevant, ob der Ticketpreis für den neuen Flug teurer wäre, das muss die Fluggesellschaft zu 100 % übernehmen. Wenn Sie das wollen, können Sie sich auch für einen deutlich späteren Flug entscheiden, den die Fluggesellschaft dann übernehmen muss.

Beachten Sie aber, dass Sie bei einer freiwilligen Nichtbeförderung dann keinen Anspruch mehr auf eine Entschädigung haben. Sie haben nur Anspruch auf die in diesem Abschnitt genannten Optionen. Es gilt also, den Einzelfall genau zu prüfen, was sich mehr lohnt.

Unfreiwillige Nichtbeförderung

Egal wie verlockend die Angebote sind, die Ihnen die Fluggesellschaft Ihnen für einen Verzicht macht, Sie sind absolut nicht verpflichtet, darauf einzugehen. Sie können auch auf Ihren Flug bestehen. Natürlich können Sie trotzdem nicht einfach einsteigen, wenn kein Platz mehr ist. Welche Rechte haben Sie dann? Auch hier bekommen Sie entweder den vollen Ticketpreis zurück oder die Airline muss Sie auf eigene Kosten auf einen neuen Flug zum Zielort umbuchen, der so früh wie möglich stattfindet. Erstmal hören sich also beide Szenarien gleich an. Der wichtige Unterschied ist aber, dass Sie bei einer unfreiwilligen Nichtbeförderung im Regelfall außerdem zusätzlich Anspruch auf eine Entschädigung haben. Es ist also interessant zu wissen, wie hoch diese sein kann.

Auf welche Entschädigung habe ich Anspruch?

Falls die Airline für Sie einen neuen Flug gebucht hat, muss dieser zwei Stunden später als Ihr ursprünglich gebuchter Flug am Ziel ankommen, damit Sie das Recht auf eine Entschädigung haben. Die Höhe der Entschädigung hängt dann nicht von Ihrem Ticketpreis ab, sondern richtet sich nach anderen Faktoren.

Es ist also vollkommen irrelevant, was Ihr gebuchtes Ticket gekostet hat und wie viel das neue, von der Airline zur Verfügung gestellte Ticket kosten würde. Denn die Entschädigungshöhe richtet sich rein nach der Distanz, es geht um die Entfernung des jeweiligen Fluges. Sehen wir uns das im Einzelnen an.

Laut der EU-Fluggastrechteverordnung haben Sie je nach Flugstrecke Anspruch auf folgende Entschädigung:

  • Kurzstrecke (bis zu 1.500 Kilometer): Entschädigung von 250 € 
  • Mittelstrecke (bis zu 3.500 Kilometer): Entschädigung von 400 €
  • Langstrecke (über 3.500 Kilometer): Entschädigung von 600 €

Wir haben ja bereits erwähnt, dass die Entschädigung bei einer freiwilligen Nichtbeförderung entfällt. Sie sehen also, dass sich diese selten lohnen würde, denn bei einem Langstreckenflug könnten Sie so den Anspruch auf eine Entschädigung von 600 € verlieren, was sehr schade wäre.

Weitere Rechte bei Inanspruchnahme eines Ersatzfluges

Wir haben bereits erwähnt, dass Sie sowohl bei der freiwilligen als auch bei der unfreiwilligen Nichtbeförderung Anspruch auf einen Ersatzflug haben, für den die Airline die vollständigen Kosten übernehmen muss. In den allermeisten Fällen wird dieser Flug nicht zum gleichen Zeitpunkt, sondern erst später stattfinden. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass Sie am Flughafen eine zusätzliche Wartezeit in Kauf nehmen müssen. Hier ist es interessant zu wissen, dass Sie in der Wartezeit nicht zusätzlich für Ihre Verpflegung selbst aufkommen müssen. Sie haben das Recht, dass Mahlzeiten und Getränke in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit von der Airline bezahlt werden.

Sie wissen nun, was Sie bei mehreren Stunden Wartezeit bekommen. Aber was ist, wenn es den nächstmöglichen Flug erst am nächsten Tag gibt? Das kann problematisch werden, denn Sie wollen die Nacht bestimmt nicht am Flughafen verbringen. Falls Sie in der Nähe Ihres Wohnorts sind können Sie wieder nach Hause fahren, aber im Ausland haben Sie diese Option nicht. Hier ist es gut zu wissen, dass die Airline in solchen Fällen dazu verpflichtet ist, Ihnen für die Zeit bis zum nächsten Flug ein Hotel zu bezahlen. Auch die An- und Abreise zum Hotel muss die Fluggesellschaft übernehmen, hier fallen für Sie keine weiteren Kosten an.

Wie bekomme ich meine Entschädigung?

Wenn Sie von einem überbuchten Flug betroffen sind, regeln Sie es meistens direkt am Flughafen mit der Airline, ob Sie einen Rücktransport, eine Erstattung oder einen neuen Flug haben möchten. In den meisten Fällen wird man auf einen anderen Flug direkt umgebucht und wartet dann entweder am Flughafen oder im Hotel bis zum Abflugszeitpunkt. Aber wie sieht es mit der Entschädigung aus?

Selbst auf Nachfrage werden Sie diese nicht direkt am Flughafen bei der Airline erhalten. Sie müssen nach dem Schadensfall selbst die Airline kontaktieren und Ihre Entschädigung fordern. Bewahren Sie also unbedingt Ihr Flugticket und weitere Belege (zu erstattende Ausgaben für Verpflegung in der Wartezeit) auf. Am besten lassen Sie sich auch am Flughafen direkt von der Airline ein Schreiben ausstellen, dass Sie von dem Fall eines überbuchten Fluges (unverschuldet) betroffen waren und nun eine der Optionen geltend machen.

Wenn es bei Airlines um Entschädigungen geht wissen Sie bestimmt, dass die Fluggesellschaften sich häufig davor drücken, diese herauszurücken, auch wenn Sie rechtlich darauf Anspruch hätten. Sie verlassen sich darauf, Sie zu vertrösten, lassen Sie in Warteschleifen warten oder antworten nicht auf E-Mails. Oftmals hoffen Sie auch einfach darauf, dass der Fluggast nicht die rechtlichen Kenntnisse hat um überhaupt zu wissen, worauf er Anspruch hat. Sie sehen also, dass es ein sehr mühsames Unterfangen sein kann, hier seine Ansprüche geltend zu machen.

Diese Situation haben Unternehmen entdeckt, es gibt mittlerweile zahlreiche sogenannte Fluggasthelfer, die Ihnen in solchen Fällen zu Hilfe kommen. Sie haben speziell entwickelte Entschädigungsrechner, mit denen Sie kostenlos auf der Webseite Ihre Ansprüche prüfen können. Diese können auf riesige Datenbanken zugreifen und das nötige rechtliche Know-How ist vorhanden.

Die Erstprüfung ist also in ein paar Minuten erledigt und kostet Sie nicht. Dann können Sie sich überlegen, ob Sie Ihren Fall an den Fluggasthelfer übertragen. Dieser übernimmt dann die gesamte Abwicklung, den Austausch mit der Airline und alle rechtlichen Prozesse, selbst wenn der Fall vor Gericht geht. Sie müssen dann nicht mehr eingreifen, per Updates erfahren Sie den aktuellen Stand. Das Komfortable ist, dass nur Kosten entstehen, wenn die Firma Ihren Fall gewinnt und Sie eine Entschädigung erhalten, dann bezahlen Sie eine prozentuale Abgabe. Ist das nicht der Fall, war das Ganze für Sie kostenlos.

Wir möchten Ihnen hier nun ein paar solcher Unternehmen vorstellen, die wir getestet haben und die zahlreiche zufriedene Kunden haben und vielen von Ihnen ihre Entschädigung verschaffen konnten.

1. AirHelp

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© AirHelp

Wenn Sie schon mal Probleme mit Ihren Flügen gehabt haben, sagt Ihnen AirHelp bestimmt etwas. Es handelt sich um einen sehr bekannten Anbieter. Er ist seit 2013 auf dem Markt und bei den Nutzern sehr beliebt, bei Trustpilot beispielsweise hat er ausgezeichnete Bewertungen. Er konnte schon zahlreichen Kunden dabei helfen, sich ohne eigenen Aufwand ihre Entschädigung zu holen. Sehen wir uns hier ein paar aktuelle Zahlen an.

Egal ob überbuchter Flug, Flugverspätung, -ausfall, Gepäckverspätung oder -verlust, er hilft bei all diesen Fällen weiter. Er baut auf einem großen, professionellen Netzwerk mit über 400 sogenannten AirHelpern und über 30 Fachkanzleien auf. Der Dienst deckt ganze 18 verschiedene Sprachen ab.

Wie holen Sie sich hier also Ihre Entschädigung? Wie Sie im Screenshot sehen, können Sie einfach kostenlos den Entschädigungsrechner nutzen, um Ihren Anspruch zu prüfen. Wenn das Ergebnis positiv ist müssen Sie nur kurz ein Online-Formular ausfüllen, um den Prozess in die Wege zu leiten. Hierzu gehören Informationen wie Flugdatum, Flugnummer, Flugticket (Foto hochladen), Belege, persönliche Informationen und so weiter. Das Ausfüllen dauert normal nicht länger als 5 Minuten.

AirHelp wickelt dann den ganzen Fall für Sie ab, laut der Nutzer läuft dies sehr professionell und schnell, Sie werden über Neuigkeiten informiert. Wenn Sie Ihre Entschädigung bekommen, behält AirHelp einen 35 % Anteil davon für die Bearbeitung (im Falle von Gerichtsprozessen 50 %), den Rest bekommen Sie. Die Auszahlung erfolgt sehr schnell. Für den Kunden ist der Aufwand also minimal, und man kann hierbei große Summen bekommen.

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2. Flightright

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© Flighright

Ein weiterer großer Name in diesem Bereich ist Flighright, den Dienst nutzen zahlreiche zufriedene Kunden. Der Prozess ist hier ganz ähnlich, Sie prüfen Ihren Anspruch zunächst im Entschädigungsrechner. Dann können Sie ein Online-Formular ausfüllen, auch hier ist es in wenigen Minuten erledigt. Ein praktisches Feature ist die Option, den Prozess gleichzeitig für mehrere Leute abzuwickeln. Sind Sie zum Beispiel mit Freunden oder Familie geflogen und waren alle von dem überbuchten Flug betroffen, können Sie hier zusätzliche Personen hinzufügen und müssen das Ganze nur einmal ausfüllen.

Auch Flightright hat mit 4,8 von 5 Sternen (über 18,511 Bewertungen) bei Trustpilot eine hervorragende Bewertung. Der Dienst wirbt mit einer Erfolgsquote von 99 %. Vielen Kunden gefällt die Transparenz in der Kommunikation, die hohe Erfolgsquote bei der Abwicklung und die übersichtliche Abwicklung der Anspruchsprüfung. Auch hier ist der Prozess wie bei AirHelp risikofrei, da Sie nur im Erfolgsfall eine Abgabe bezahlen müssen. Im Erfolgsfall berechnet Flightright 20 bis 30 % (zzgl. Mehrwertsteuer) von der durchgesetzten Entschädigungssumme, wenn Anwälte eingesetzt werden müssen und der Fall vor Gericht geht, wird Ihnen ein Zuschlag von weiteren 14 % der Entschädigung berechnet.


3. MYFLYRIGHT

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© MYFLYRIGHT

Mit MYFLYRIGHT möchten wir noch einen dritten sehr gut geeigneten Dienst vorstellen, mit dem Sie sich bei überbuchten Flügen eine Erstattung holen können. Von den Dreien ist er der jüngste. Das Start-up gibt es seit 2016, dennoch konnte er schon große Fortschritte verzeichnen. Auch hier können Sie Ihren Anspruch ganz einfach auf der Webseite über den Entschädigungsrechner in wenigen Minuten kostenlos prüfen.

Die Webseite ist übersichtlich gestaltet und Sie finden zahlreiche Informationen zu Ihren Rechten und den Ansprüchen. Es gibt zudem Tipps, wie man sich in solchen Fällen am besten verhalten soll. Zum Prozess müssen wir hier nicht mehr viel erklären, er funktioniert wie bei den anderen Anbietern durch die kostenlose Prüfung im Entschädigungsrechner und dann können Sie den Auftrag an das Start-up weitergeben, wenn Sie möchten. Auch dieser Dienst hat bei Trustpilot mit 4,5 eine hervorragende Bewertung von seinen Kunden.

Was die Abwicklung angeht, so gibt es zwei Verfahrensarten. Wenn Sie den Dienst mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen. Die Bearbeitungszeit dauert in der Regel 4 bis 10 Wochen und im Erfolgsfall fällt eine Servicegebühr von 25 % an. Weitere 10 % kommen hinzu, wenn Anwälte hinzugezogen werden müssen. In ausgewählten Fällen können Sie Ihre Rechte komplett verkaufen und bekommen innerhalb von 24 Stunden eine Sofortentschädigung, hier beträgt die Servicegebühr dann 35 %.


Kann ich die Entschädigung auch einfach selbst beantragen?

Natürlich, Sie können sich auch einfach selbst an die Fluggesellschaft wenden und versuchen, Ihre Entschädigung zu bekommen. So sparen Sie sich die 25 bis 50 % an Abgaben, die Sie den Fluggasthelfern sonst bezahlen müssen, wenn sie bei Ihrer Forderung Erfolg haben. Es kann auch sein, dass das Ganze funktioniert. Allerdings muss man leider sagen, dass es in den meisten Fällen schwierig ist. Wie wir bereits erwähnt haben versuchen die Airlines oft alles, sich hier vor der Verantwortung und der Zahlung zu drücken. Es kann ein enormer Zeitaufwand entstehen, wenn man versucht die Forderung selbst durchzusetzen.

Ein großer Pluspunkt ist bei der Abgabe des Prozesses an diese Firmen, dass Sie Zugriff auf eine sehr große Datenbank mit Flugdaten haben und zur Unterstützung ein Netzwerk aus professionellen Anwälten haben, die genau auf diese Szenarien spezialisiert sind. Die Airlines wissen das, daher werden die Entschädigungen über solche Dienste meist weitaus schneller bezahlt, als wenn man sein Glück selbst versucht. Für die Abgabe des Prozesses erfordert es lediglich ein paar Minuten, um das Online-Formular auszufüllen, danach muss man absolut gar nichts mehr machen.

Und falls der Fall vor Gericht geht (was gar nicht so selten vorkommt), würden für Sie enorme Mehrkosten entstehen, die teilweise höher sein können, als die eigentlich entstandenen Kosten. Wenn der Fluggasthelfer vor Gericht geht und höhere Ausgaben hat, dann wird Ihnen das nicht in Rechnung gestellt, sie bezahlen lediglich die prozentuale Abgabe der Entschädigungssumme im Erfolgsfall, was ein großer Vorteil ist. So haben Sie kein finanzielles Risiko.


Fazit

In diesem Artikel haben Sie erfahren, welche Rechte Sie als Fluggast bei einem überbuchten Flug haben, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen und wie Sie sich ganz einfach Ihre Entschädigung holen können. Wir empfehlen hier sogenannte Fluggasthelfer, die Ihren Anspruch ohne zusätzliche Kosten und ohne finanzielles Risiko durchsetzen. Nur im Erfolgsfall fällt eine Abgabe an, ansonsten entehen keine Kosten.

Diese Dienste sind auf solche Forderungen spezialisiert und greifen auf ein großes Netzwerk an Anwälten und Experten zurück, wenn Sie sich für einen professionellen Dienst entscheiden. Wir haben diese getestet und Ihnen hier drei davon vorgestellt. Egal ob überbuchte Flüge, Gepäckprobleme, Flugverspätungen, -annulierungen oder Nichtbeförderung, sie helfen Ihnen bei all diesen Problemen weiter, Ihre Ansprüche durchzusetzen und an Ihr Geld zu kommen.

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