Egal ob Geschäftsreisen oder Urlaube, Flugreisen stehen für viele von uns an der Tagesordnung. So schön das Reisen auch ist, nervige Komplikationen können die Reisen leider auch oft anstrengend machen. Es ist nicht selten, dass Flüge verspätet sind, man seinen Anschlusszug verpasst, ein Flug annulliert wird oder überbucht wurde, man aus verschiedenen Gründen nicht ins Flugzeug gelassen wird oder das Gepäck beschädigt wird oder sogar verloren geht.
In solchen Situationen sollte man ruhig bleiben, denn tatsächlich hat man als Fluggast zahlreiche Rechte und Möglichkeiten, Entschädigungen oder Ersatzleistungen zu erhalten. Wir möchten Ihnen in diesem Artikel vorstellen, wann Sie auf was Anspruch haben und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Und natürlich auch, was Sie tun müssen, um Ihre Entschädigung oder Ihre Ersatzleistungen dann zu bekommen.
EU-Fluggastrechteverordnung: Die Grundlage für Ihre Entschädigungen und Ersatzleistungen
Falls Sie schon einmal im Internet recherchiert haben, welche Rechte Sie als Fluggast haben und welche Möglichkeiten es in den verschiedenen Szenarien für eine Entschädigung geben könnte, haben Sie bestimmt schon mal etwas von der EU-Verordnung EG 261/2004. gehört. Diese regelt die Rechte der Flugreisenden und die Pflichten der Fluggesellschaften, die sie gegenüber den Passagieren haben. Wir geben Ihnen hier einen Überblick, was Sie wissen müssen.
Die EU-Fluggastrechteverordnung ist aus dem Jahr 2004, allerdings wurde die Auslegung im Laufe der Zeit durch Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) weiter präzisiert. Die Rechte der Passagiere wurden dadurch erfreulicherweise noch gestärkt. Ein Beispiel für so ein Urteil ist, dass die Fluggesellschaften auch bei Verzögerungen aufgrund von technischen Defekten oder Streiks von Airlinemitarbeitern entschädigungspflichtig sind.
Es kann verschiedene Fälle geben, wieso Sie eine Entschädigung, Betreuungsleistung oder Ersatzleistung beantragen möchten. Dazu zählen zum Beispiel Flugverspätungen, Flugausfälle, Nichtbeförderung, Flugumleitungen oder Flugänderungen, Überbuchungen oder Probleme mit verzögertem oder verloren gegangenem Gepäck. Sehen wir uns hier nun an, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, dass Sie sich im Allgemeinen auf diese EU-Verordnung berufen und Ihre Rechte als Fluggast geltend machen können:
- Der Flug mit Beeinträchtigung fand innerhalb der letzten 3 Jahre statt.
- Bei einer Verspätung haben Sie Ihr Ziel mehr als 3 Stunden verspätet erreicht.
- Sie haben für Ihren Flug rechtzeitig eingecheckt.
- Der Flug fand innerhalb der EU statt, ist innerhalb der EU gestartet (egal, wo die Airline ihren Sitz hat) oder ist in der EU gelandet (hier muss die Airline ihren Sitz in der EU haben).
- Die Fluggesellschaft ist für die Verspätung des Fluges verantwortlich (auf die außergewöhnlichen Umstände, die eine Entschädigung ausschließen, gehen wir später noch ein.
Wenn all diese Voraussetzungen erfüllt sind haben Sie je nach Beeinträchtigung und Flugentfernung Anspruch auf Betreuungsleistungen, Erstattungen oder Entschädigungen im Wert von 250 bis 600 €. Wir gehen nun im Einzelnen auf die Reste des Fluggastes bei den verschiedenen Fälle ein.
Verspätete Flüge
Eines der häufigsten Probleme vieler Reisenden sind Verspätungen bei Flügen. Wie sieht es hier mit Ihren Rechten aus? In vielen Fällen (wenn die genannten Punkte mit Abflug oder Landung in der EU etc. erfüllt sind) hat man hierbei Anspruch auf eine Entschädigung oder weitere Leistungen. Wie gesagt muss die Verspätung über 3 Stunden betragen (Ankunft, nicht Abflug).
Es geht hierbei um den Zeitpunkt, zu dem man das Flugzeug verlässt. Es kann also auch sein, dass ein Flugzeug mit weniger als 3 Stunden Verspätung landet, aber Sie dann noch länger im Flugzeug auf der Landebahn warten müssen. Steigen Sie dann erst nach über 3 Stunden Verspätung aus, haben Sie Anspruch auf Entschädigung.
Die Höhe hängt von der Flugdistanz ab. Laut EU-Verordnung gibt es hier verschiedene Kategorien für die Entschädigungen:
- 250 €: Kurzstreckenflug (bis einschließlich 1.500 km)
- 400 €: Mittelstreckenflug (zwischen 1.500 und 3.500 km)
- 600 €: Langstreckenflug außerhalb der EU (ab 3.500 km)
Bei so einem Fall haben Sie nicht nur Anspruch auf die Entschädigung, sondern auch auf verschiedene Betreuungsleistungen. Schon bei einer Flugverspätung von 2 Stunden stehen Ihnen kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen zu. Bei einem Abflug am darauffolgenden Tag muss auch die Hotelübernachtung kostenlos sein. Anspruch auf Betreuungsleistungen hat man sogar, wenn die Fluggesellschaft an der Flugverspätung keine Schuld trägt.
Bei einer Verspätung von über 5 Stunden der Reisende vom Flug zurücktreten und die Airline muss den Ticketpreis erstatten oder je nachdem wie es vom Passagier gewünscht ist eine Flugumbuchung durchführen. Die Entschädigung kann man unabhängig davon beantragen.
Was passiert, wenn man wegen der Verspätung einen Anschlussflug verpasst hat? Hier gab es 2019 ein neues Urteil vom Europäischen Gerichtshof. Wenn die Flüge zusammen gebucht wurden und Ihre Verbindung über die EU hinausgeht (zweite Teilstrecke mit Fluggesellschaft, die nicht aus der EU ist und Landung in einem Nicht-EU-Land), dann haben Sie auch hier Anspruch auf Entschädigung. Relevant ist, dass Sie mit mehr als 3 Stunden Verspätung am endgültigen Zielort landen.
Fluggastrechte bei annullierten Flügen
Fällt ein Flug ganz aus, kann das für den Passagier oftmals sehr frustrierend sein, vor allem wenn es sich um kurzfristige Flugausfälle handelt. Auch hier ist es wichtig, seine Rechte als Fluggast zu kennen. Allgemein hat man bei einem Flugausfall immer das Recht auf eine Erstattung des gesamten Flugpreises (Hin- und Rückflug, auch bei Annullierung von Teilstrecken) oder auf eine kostenlose Umbuchung auf einen geeigneten Ersatzflug.
Erfüllt der Ersatzflug nicht bestimmte Anforderungen, muss man diesen nicht nehmen. Man kann sich den ganzen Ticketpreis erstatten lassen und selbst eine günstige Alternative suchen, wenn langfristig im Voraus abgesagt wird. Es ist oft interessant zu prüfen, ob sich das lohnt und letzten Endes günstiger ist.
Oft bieten die Airlines einen Alternativflug an. Dieser muss aber bestimmte Anforderungen erfüllen, sonst müssen Sie ihn nicht annehmen. Bei 7 bis 14 Tagen vor dem Abflug muss die Airline einen Alternativflug anbieten, der maximal zwei Stunden vor dem ursprünglichen Abflug starten muss und spätestens vier Stunden nach der ursprünglich geplanten Landung das Ziel erreichen darf. Bei weniger als 7 Tagen vor Reisetermin darf der Flug nur eine Stunde früher als geplant starten und zwei Stunden nach geplanter Ankunftszeit landen.
Wurden Sie weniger als 14 Tage vor dem Flugdatum von der Annullierung informiert, haben Sie gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung zusätzlich Anspruch auf eine Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung bei einem Flugausfall hängt also zum einen davon ab, wann man informiert wurde und wie hoch die Flugdistanz ist (der reale Preis des Tickets spielt keine Rolle). Anbei die Übersicht für die möglichen Entschädigungen:
- 250 €: Flugstrecken bis zu 1.500 km
- 400 €: Flüge innerhalb der EU über 1.500 km
- 400 €: Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km
- 600 €: Flugstrecken über 3.500 km (über EU-Grenze hinaus)
Wenn man sich schon am Flughafen aufhält, wenn die Airline die Annullierung ankündigt, muss die Fluggesellschaft auch kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen zur Verfügung stellen. Es lohnt sich, die Anzeigetafel mit der Verspätung zu dokumentieren und die Flugtickets aufzubewahren, auch wenn der Flug nicht stattfindet. Denn all dies ist für eine schnellere Abwicklung des Entschädigungsanspruches hilfreich.
Überbuchte Flüge oder Nichtbeförderung
Es ist in der Flugbranche eine übliche Praxis, dass Airlines ihre Flüge überbuchen und hoffen, dass nicht alle Reisenden den Flug auch antreten werden. So können Sie oftmals eine höhere Anzahl an Tickets verkaufen, als benutzt werden. Die Fluggesellschaften versuchen dann, falls doch alle Personen erscheinen, Flugreisende zum Umbuchen zu überreden. Falls dies nicht klappt kann es jedoch passieren, dass man gegen den eigenen Willen wegen der Überbuchung nicht befördert werden kann.
Dann muss die Fluggesellschaft den Passagieren einen Ersatzflug anbieten oder den vollen Ticketpreis erstatten. Am Flughafen müssen außerdem Snacks und Getränke angeboten werden. Auch hier ist die Entschädigung unabhängig von Ihrem tatsächlichen Ticketpreis und die Raten berechnen sich wie bei den vorherigen Beispielen nach der Flugdistanz:
- 250 €: Kurzstrecke (bis zu 1500 Kilometer)
- 400 €: Mittelstrecke (bis zu 3.500 Kilometer)
- 600 €: Langstrecke (über 3.500 Kilometer)
Auch hier ist es immer sinnvoll, den Vorgang zu dokumentieren und die Tickets aufzubewahren.
Beschädigtes oder verloren gegangenes Gepäck: Welche Rechte hat der Fluggast?
Oftmals passiert es, dass das eigene Gepäck entweder verspätet, beschädigt oder im schlimmsten Fall überhaupt nicht ankommt und verloren gegangen ist. Auch hier haben Sie als Passagier einiges an Rechten.
Wenn Ihr Gepäck zum Beispiel verspätet und die Airline dafür verantwortlich ist, dürfen Sie in dem Zeitraum, bis Sie es zurückbekommen Notkäufe tätigen. Dazu gehören wichtige Hygiene- oder Kleidungsartikel. Denken Sie daran, die Belege unbedingt aufzubewahren.
Es ist wichtig, umgehend bei der Airline am Flughafen ein Schadensformular auszufüllen und alle relevanten Quittungen und Dokumente zu behalten. Im Gegensatz zu Flugverspätungen oder -annullierungen gibt es hier keine Pauschalen für die Entschädigungen. Die Obergrenze liegt bei 1.500 Euro, aber es kommt auf den Fall an. Je nachdem ob alles verloren ging, teure Artikel fehlen oder Koffer oder anderes stark beschädigt wurden. Insgesamt werden Notkäufe, Gepäckbeschädigungen (Reparatur oder Zeitwert des Gepäckstücks) oder Ersatzkäufe bei verlorenem Gepäck übernommen.
Melden Sie den Fall direkt am Flughafen, für die weitere Abwicklung können Sie dann bei einem Service wie AirHelp einen Antrag einreichen, der Ihre weiteren Schadensansprüche prüft und geltend macht. Denn oftmals wollen die Airlines die Unwissenheit der Kunden nutzen und keinen Ersatz leisten, mit der Expertise einer solchen Agentur sind Sie da in sehr guten Händen.
Flugerstattung oder -stornierung
Es kann immer passieren, dass man selbst aus irgendeinem unvorhergesehenen Grund eine Reise nicht antreten kann und den Flug stornieren muss. Die meisten Flugpassagiere denken dann, dass sie bei vielen Flügen (vor allem bei Billigairlines) als Fluggast kein Recht darauf haben, irgendetwas von ihrem Flugpreis zurückzubekommen. Doch das ist nicht der Fall.
Ein Flugticket besteht aus drei Bereichen: dem Basistarif, den Steuern und den zusätzlichen Gebühren. Wenn man einen Flug storniert oder sogar wenn man einfach unangekündigt nicht am Flughafen auftaucht, bekommt man auf jeden Fall die Kosten für die Steuern und die Flughafengebühren zurück. Je nach Ticket kann das oft schon einen Großteil des Preises des Flugtickets ausmachen. Der Basistarif wird nur teilweise zurückerstattet.
Viele Fluggesellschaften nutzen auch hier die Unwissenheit der Fluggäste aus und behaupten einfach, sie müssten bei einer Stornierung nichts zurückzahlen. Doch das ist nicht der Fall. Folgende Posten muss die Airline zu 100 % zurückzahlen, wenn der Flug nicht angetreten wird:
- Flughafensteuern und -gebühren
- Sicherheitssteuern und -abgaben
- Treibstoffzuschlag
Mit einem Dienst wie AirHelp, Flightright, EUClaim oder anderen können Sie sich dieses Geld im Handumdrehen zurückholen.
Außergewöhnliche Umstände: Wann habe ich keinen Anspruch auf Entschädigung oder Ersatzleistungen?
In einigen Fällen kann sich die Airline auf außergewöhnliche Umstände berufen und ist dann nicht verpflichtet, Entschädigungen zu leisten. Diese haben sich in den letzten Jahren durch verschiedene Urteile des Europäischen Gerichtshof immer klarer festlegen lassen. Aber dennoch ist die Situation in einigen Fällen nicht ganz klar, weshalb es immer noch zu Gerichtsverfahren kommt.
Außergewöhnliche Umstände, bei denen man nicht vom Verschulden der Fluggesellschaft spricht, umfassen folgende Bereiche:
- Naturkatastrophen
- schlechte Wetterverhältnisse/Unwetter
- Terrorwarnungen
- Streiks bei der Flugsicherung oder Flughafenpersonal (Personal der Airline ist nicht eingeschlossen)
- Flughafen- und Luftraumsperrungen
- Grenzschließungen
- Vogelschlag
Was müssen Sie tun, um Ihre Entschädigung zu erhalten?
Hier haben Sie im Großen und Ganzen zwei Möglichkeiten, um Ihre Rechte als Fluggast geltend zu machen. Sie können sich entweder selbst bei der Airline über die verschiedenen Kanäle melden und versuchen, Ihre Entschädigung zu erhalten. Das kann oft ein sehr mühsamer Prozess sein, da die Fluggesellschaften oftmals nicht sehr kooperativ sind und darauf hoffen, dass die Fluggäste über ihre Rechte nicht genau Bescheid wissen. Mails werden häufig nicht beantwortet und telefonisch wird man lange in Warteschleifen vertröstet. Das kann ein sehr zermürbender Prozess sein, bei dem die Erfolgschancen oft nicht besonders groß sind.
Oder man kann einfach einen Dritten beauftragen. Mittlerweile gibt es zahlreiche Agenturen, die sich genau auf die Durchsetzung dieser Ansprüche spezialisiert haben. Wir haben diese auch schon selbst getestet und können nur positiv berichten. Also wie funktioniert das alles?
Man geht einfach auf die Webseite einer solchen Agentur wie zum Beispiel AirHelp. Wir möchten den Ablauf hier an diesem Beispiel zeigen, weil Sie für uns nach den Tests der zuverlässigste Dienst war. Die Vorgehensweise wird dem Nutzer extrem leicht gemacht und der ganze Ablauf erfolgt sehr schnell. Gehen Sie einfach auf die offizielle Webseite von AirHelp, dann erscheint direkt ein Feld, um Ihren Anspruch für eine der oben genannten Beeinträchtigungen bei einem Flug zu prüfen. Hierfür müssen Sie erstmal nur Startflughafen und Zielflughafen eingeben.
Sie werden dann durch ein Formular geleitet, in dem Sie ein paar Angaben machen müssen. Dazu gehört zum Beispiel die Buchungsnummer, die Flugnummer, Ihre Kontaktdaten, E-Ticket und die Art der Beeinträchtigung (Verspätung, Annullierung, Gepäckverlust und so weiter) bei dem Flug. Das Ganze ist wirklich im Handumdrehen erledigt und dauert nur ein paar Minuten, das ganze Formular ist sehr übersichtlich und leicht verständlich gestaltet.
Und ab da können Sie sich schon zurücklehnen, denn jetzt wird Ihnen die ganze Arbeit abgenommen. AirHelp übernimmt von da an die ganze Kommunikation mit der Airline und macht Ihren Anspruch geltend, Sie werden immer informiert, wenn es etwas Neues gibt. Das Beste daran ist, dass nur im Falle einer bewilligten Entschädigung ein prozentualer Anteil davon an AirHelp geht (bei vergleichbaren Agenturen ist das System immer dasselbe). Wird der Fall nicht gewonnen, zahlen Sie keinen Cent und auch sonst fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
Diese Dienste haben sehr hohe Erfolgsquoten und die Chance, dass Sie eine Entschädigung bekommen, ist dank deren Expertenteam weitaus höher, als wenn Sie es selbst versuchen. Selbst wenn der Fall vor Gericht geht übernimmt die Agentur diesen ganzen Prozess und auch hier wird Ihnen nur wenn der Fall gewonnen wird ein bestimmter Prozentsatz der Entschädigungssumme berechnet (unabhängig davon, wie hoch die Anwaltskosten sind).
Bei AirHelp würden im Erfolgsfall beispielsweise 35 % der erstatteten Summe an die Agentur gehen und falls der Fall vor Gericht geht wären es 50 %. Sie sehen also, dass es damit eine sehr einfache Option gibt, als Fluggast schnell seine Rechte durchzusetzen.
Vorteile der Nutzung eines Dienstes wie AirHelp
Wir können aus eigener Erfahrung sagen, dass diese Art der Abwicklung der eigenen Fluggastrechte enorme Vorteile mit sich bringt. Es ist für den Fluggast so extrem stressfrei und sehr wahrscheinlich, Geld erstattet zu bekommen. Auch wenn ein bestimmter Prozentsatz der Entschädigung dann an die Agentur geht, fanden wir es definitiv wert, wenn man all die Vorteile im Kopf hat. Wir haben diese hier nochmal kurz zusammengefasst:
- Sie gehen kein Risiko ein. Sie fragen sich, was die Beauftragung eines solchen Dienstes kostet und fürchten sich vor hohen Kosten? Denn wenn Sie schon einmal eigenständig versucht haben, so eine Erstattung zu bekommen wissen Sie, wie aufwendig das sein kann. Aber keine Sorge, die ganze Bearbeitung ist kostenlos. Nur wenn die Anspruchsanfrage erfolgreich ist, entfällt ein bestimmter Prozentsatz (abhängig je nach Anbieter, üblicherweise 25 bis 35 %) an den Anbieter.
- Sie sparen viel Zeit. Wie gesagt kann der Prozess der Beantragung sehr zeitaufwendig sein. Das bedeutet zahlreiche Mails oder Nachrichten, die oftmals nicht beantwortet werden oder ewiges Warten in Callcenter-Warteschleifen. Das alles fällt weg, Sie müssen lediglich rund 5 Minuten ein Online-Formular der Agentur ausfüllen und schon ist alles erledigt, was von Ihrer Seite aus nötig ist.
- Sparen Sie sich den Papierkram. Nachdem Sie das Online-Formular ausgefüllt haben, um alle Ihre Daten zum Flugausfall oder der Verspätung oder ähnlichem zu übermitteln, übernimmt alles die Agentur. Sie müssen also keinen lästigen Papierkram erledigen und stundenlang recherchieren, welche Formulare Sie wo hinschicken müssen. Dieser Prozess kann für den Einzelnen oft sehr komplex sein, hier können Sie sich entspannt zurücklehnen und abwarten.
- Erhöhen Sie Ihr Erfolgschancen. Aus einem guten Grund sind diese Agenturen auf solche Anfragen spezialisiert. Sie können mit einem großen Team an Experten viel schneller und effektiver agieren. Darum sind einerseits die Chancen viel höher, dass sie Erfolg haben und andererseits geht die ganze Abwicklung insgesamt viel schneller, als wenn Sie das selbst tun würden.
- Sparen Sie sich Anwaltskosten und Gerichtsprozesse. In komplizierten Fällen kann es gut passieren, dass die Angelegenheit vor Gericht geht. Das kann schnell teuer und außerdem sehr stressig und zeitintensiv werden. Die Anwaltskosten müssten dann Sie bezahlen, egal ob Sie den Prozess gewinnen oder nicht. Wenn Sie eine externe Agentur beauftragen, kümmert diese sich um alle Anwaltsangelegenheiten, ohne dass Sie aktiv werden müssen. Es wird dann auch eine prozentuale Pauschale für Anwaltskosten berechnet, falls der Antrag erfolgreich ist. Aber Sie müssen nicht die Differenz bezahlen, falls die Gerichtskosten höher werden als die Entschädigung.
Welche Dienste sind am besten, um Ansprüche bei Flugproblemen geltend zu machen?
Der Markt boomt in diesem Bereich, da immer mehr Personen heutzutage bei solchen Fragen Unterstützung benötigen. Koffer gehen häufig verloren oder werden beschädigt und auch Flugverspätungen, verpasste Anschlussflüge und gestrichene Flüge stehen an der Tagesordnung.
Viele möchten sich den enormen Aufwand sparen, ihre Entschädigung selbst einzufordern und vertrauen lieber auf die kompetente Hilfe von Dritten. Außerdem kennen viele Ihre Rechte als Fluggast gar nicht und wollen hierbei also gerne Hilfe haben. Sehen wir uns ein paar der Anbieter an, die wir empfehlen können.
1. AirHelp
Vorteile
- kein Risiko (prozentualer Anteil wird nur bei erfolgreicher Anspruchsforderung fällig)
- sehr unkomplizierte Abwicklung über Online-Formular
- schnelle Abwicklung und hohe Erfolgschancen
- großes globales Netzwerk in über 35 Ländern mit über 35 Fachkanzleien und über 400 Sachbearbeitern
- bereits für über 2 Millionen Kunden durchgesetzte Entschädigungen
- regelmäßige Updates und zahlreiche zufriedene Kunden
- zahlreiche Zusatzoptionen mit AirHelp Plus
- 18 verfügbare Sprachen
Nachteil
- prozentuale Abgabe von 35 % bis 50 % (wenn Anwaltskosten entstehen) geht an die Agentur
Wir haben hier bereits über AirHelp gesprochen, welcher für uns einer der besten Anbieter ist, wenn man seine Ansprüche und Fluggastrechte durchsetzen möchte. Das Start-Up wurde 2013 gegründet und hat seitdem über 16 Millionen Passagieren bei ihren verschiedenen Anspruchsanfragen geholfen. Sie sind auf 18 Sprachen verfügbar, haben über 400 sogenannte AirHelper und in ihrem globalen Netzwerk sind über 30 Fachkanzleien vertreten.
Die Prüfung der Anfrage über das Online-Formular ist extrem unkompliziert und schnell erledigt. Die Bearbeitung ist sehr professionell und man wird über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden gehalten.
Sie können entweder bei einzelnen Fällen einen Anfrage stellen oder ein Abonnement für AirHelp Plus abschließen. Damit bekommen Sie für ab 24,99 € im Jahr (also nur 2,08 € im Monat) zahlreiche Vorteile. Sie bekommen für jedes verloren gegangene oder verspätete Gepäckstück 150 € extra. Bei einer Annullierung oder einer Verspätung von über 3 Stunden oder einer Umleitung Ihres Fluges gibt es 100 € zusätzlich zu der normalen Entschädigung.
Im Allgemeinen bekommen Sie dann auch bei jeder Entschädigung 100 % ausgezahlt, hier werden Ihnen dann keine 35 oder 50 % mehr berechnet. Bei Gepäckproblemen können Sie insgesamt bis zu 1.400 € und für zusätzliche Ausgaben (Z.B. Hotel, Verpflegung und Transport wegen Flugbeeinträchtigungen) sogar bis zu 6.000 € bekommen.
Im Allgemeinen handelt es sich um einen sehr umfangreichen Dienst, der professionell arbeitet und Ihre Anspruchsanfragen zügig beantwortet. Sie können also entspannt abwarten, bis Sie Rückmeldung bekommen und müssen selbst nicht aktiv werden. Bei Trustpilot überzeugt er mit seinen 4,6 von 5 Sternen und hat schon rund 170.000 Bewertungen (über 90 % zeichneten den Dienst mit 4 oder 5 Sternen aus).
2. Flightright
Vorteile
- kein Risiko (prozentualer Anteil wird nur bei erfolgreicher Anspruchsforderung fällig)
- sehr unkomplizierte Abwicklung über Online-Formular
- schnelle Abwicklung und hohe Erfolgschancen (99 % Erfolgsquote)
- regelmäßige Updates und zahlreiche zufriedene Kunden
- hohe Transparenz in Kommunikation
- Übernahme aller Gerichtskosten
Nachteil
- prozentuale Abgabe von 20 % bis 30 % (14 % zusätzlich, wenn Anwaltskosten entstehen) geht an die Agentur
Flightright ist ebenso ein Dienst, der sehr gut dafür geeignet ist, um seine Fluggastrechte geltend zu machen. Auch hier müssen Sie nur auf die Webseite gehen und ein Online-Formular ausfüllen, damit Ihr Antrag bearbeitet wird. Das dauert lediglich ein paar Minuten.
Als Top-Anbieter in Europa hat Flightright bereits über 430 Millionen Euro an Entschädigungen durchgesetzt. Sie gehen auch hier kein finanzielles Risiko ein, denn wenn Ihre Entschädigung nicht bewilligt wird, müssen Sie nichts zahlen. Wenn der Fall erfolgreich abgewickelt wird berechnet Flightright 20 bis 30 % zzgl. Mehrwertsteuer von der durchgesetzten Entschädigungssumme.
Sollten Anwälte eingesetzt werden müssen, weil der Fall vor Gericht geht, dann wird ein Zuschlag von 14 % der Entschädigungssumme berechnet. Ebenso aber nur, wenn der Anspruch erfolgreich bearbeitet und die Summe gezahlt wird. Ansonsten übernimmt die Anwalt- und Prozesskosten das Unternehmen. Insgesamt sind seine Prozentsätze also etwas niedriger als die von AirHelp.
Sehen wir uns nun an, wie zufrieden die Kunden mit ihm sind. Auf Trustpilot sind über 90 % seiner Bewertungen mit 5 Sternen versehen, insgesamt konnte sich Flightright 4,8 von 5 Sternen holen, was sehr beeindruckend ist. Er wurde schon von knapp 17.000 Personen bewertet, woran man sehen kann, dass viele Kunden ihm vertrauen. Online wirbt der Dienst mit über 600.000 zufriedenen Kunden, was ein gutes Aushängeschild ist.
Gelobt wird bei den Bewertungen vor allem die sehr leichte Abwicklung, die Transparenz in der Kommunikation und die hoher Erfolgsquote. Zahlreiche Kunden berichten, dass ihre Anfrage über diesen Anbieter erfolgreich war, obwohl die Fluglinien vorher bei einer individuellen Anfrage durch die Person immer abgelehnt haben. Sie können sich also viel Zeit und Mühe sparen und viel Geld gewinnen.
3. EUClaim
Vorteile
- kein Risiko (prozentualer Anteil wird nur bei erfolgreicher Anspruchsforderung fällig)
- sehr unkomplizierte Abwicklung über Online-Formular
- schnelle Abwicklung und hohe Erfolgschancen
- große Datenbank: tägliche Analyse von über 13 Millionen Flugdaten
- langjährige Erfahrung (bereits seit 2007 erfolgreich aktiv)
- zuverlässig und professionell
Nachteil
- prozentuale Abgabe von 29 % (+ 33 € Verwaltungsgebühr) geht an die Agentur
Sehen wir uns nun den dritten Kandidaten in der Liste der Anbieter an, die für Sie Ihre Fluggastrechte umsetzen können: EU Claim. Auch bei ihm finden Sie hervorragend Abhilfe, wenn Sie Probleme mit verspäteten, annullierten, geänderten oder überfüllten Flügen oder einfach mit dem Gepäck haben.
Wie bei den beiden anderen Diensten ist der Prozess ähnlich. Sie gehen auf die offizielle Webseite und sehen dort einen Button, über den Sie Ihren Anspruch prüfen können. Das Ausfüllen des Formulars dauert nur wenige Minuten und ist sehr unkompliziert.
EUClaim wirbt mit über 700.000 zufriedenen Kunden. Auf der Webseite wird deutlich dargestellt, was die Anforderungen für eine Entschädigung sind und was ihr Service bietet. Sie bezahlen nur eine prozentuale Abgabe, wenn Sie von der Airline Geld zurück bezahlt bekommen. Sonst werden keine zusätzlichen Kosten berechnet und bei Nicht-Erfolg ist alles kostenlos.
Mit seinem Gründungsjahr in 2007 ist er einer der Anbieter mit der meisten Erfahrung. Die Abgaben für die Entschädigungen liegen hier bei 29 % inkl. Mehrwertsteuer und zusätzlich wird eine Verwaltungsgebühr von 33 € pro Person berechnet.
Bei Trustpilot konnte er 4,6 von 5 Sternen erreichen, was eine hervorragende Bewertung ist. Die Kunden betonen, wie reibungslos der Ablauf, die Kommunikation und die Auszahlung funktioniert haben. Die positive Resonanz zeigt, dass Sie sich auf die Zuverlässigkeit und Professionalität dieses Dienstes verlassen können.
Fazit
In diesem Artikel konnten Sie entdecken, was für Rechte und Möglichkeiten Sie als Fluggast haben, wenn es mit Ihrem Flug Probleme gibt und wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können. Wenn ein Flug verspätet ist, annulliert wird, umgebucht wird oder man einen Anschlussflug verpasst kann eine Reise schnell anstrengend werden. Genauso, wenn das Gepäck verlorengeht oder beschädigt wird. Leider ist der Prozess, sich dann eine Entschädigung für das jeweilige Szenario zu holen nicht weniger anstrengend, da viele Fluglinien nicht sehr kooperativ sind. Sie vertrauen darauf, dass den Fluggästen irgendwann die Geduld ausgeht, permanent nachzufragen und vertrauen darauf, dass ihre Kenntnisse im Hinblick auf die rechtliche Situation nicht ausreichend sind.
Doch genau da kommen Dienste wie AirHelp, Flightright oder EUClaim ins Spiel. Mit diesen Anbietern müssen Sie lediglich ein paar Minuten investieren und online kurz ein Formular ausfüllen. Sie gehen absolut kein Risiko ein, da nur ein Anteil der Entschädigungssumme fällig wird, wenn diese auch bewilligt wird. So sparen Sie sich enorm viel Zeit und Mühe und erhöhen dank der Experten Ihre Erfolgschancen um ein Wesentliches.
Wir haben es selbst in mehreren Fällen getestet und waren sehr zufrieden mit dem reibungslosen Ablauf und dem positiven Ergebnis. Der ganze Ablauf mit dem Online-Formular ist so einfach, das man es sogar direkt schnell nach der verspäteten Landung am Flughafen über das Smartphone erledigen kann. Und das war’s. Probieren Sie es einfach selbst aus und holen Sie sich Ihr Geld zurück, Sie gehen kein Risiko ein.